Unser Anliegen: Die Zufriedenheit unserer Fahrgäste.

Häufige FragenDer Taxi-Tarif

Unser Anliegen: Die Zufriedenheit unserer Fahrgäste.

Die Freiburger Taxi-Vereinigung e.V. ist – neben dem Amt für öffentliche Ordnung – für Fahrgäste Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um die Fahrt mit dem Taxi.

Ihre Meinung ist gefragt:
Bewerten und Gewinnen

Mit der Teilnahme an unserer Umfrage helfen Sie uns, die Qualität unserer Freiburger Taxi-Dienstleistung stetig zu verbessern. Ihre Bewertung sorgt nicht nur für einen Gewinn an Qualität, sondern Sie haben auch die Möglichkeit einen der nachfolgenden Preise zu gewinnen*:

  • Eintrittskarten für zwei Personen für den Europapark in Rust
  • Eintrittskarten für zwei Personen für eine Veranstaltung im Konzerthaus
  • Eine Führung durch Freiburg

* Teilnahmebedingungen: Bei mehreren Einsendungen entscheidet das Los. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Die Gewinne können nicht bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner/die Gewinnerinnen werden über ihren Gewinn schriftlich via Email an die von dem/der jeweiligen Teilnehmer/in angegebene Email-Adresse informiert und haben 12 Werktage Zeit, um sich per E-Mail zurückzumelden. Meldet sich der Gewinner/die Gewinnerin nicht innerhalb dieser 12 Werktage per Rückantwort auf die Benachrichtigungs-Email, verfällt sein/ihr Anspruch auf den Gewinn. In diesem Fall findet eine neue Losziehung statt. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Freiburger Taxivereinigung e.V. in Zusammenarbeit mit Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG, Rathausgasse 33, 79098 Freiburg, Deutschland. Mit der Teilnahme an der Umfrage und am Gewinnspiel akzeptieren Sie unsere Richtlinien zum Datenschutz.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wo gilt der Taxitarif? Dürfen Taxifahrer*innen auch Festpreisfahrten machen?

Der Taxitarif gilt im Pflichtfahrgebiet des Taxis. Dies ist hier das Stadtgebiet von Freiburg im Breisgau inklusive der westlich der Autobahn liegenden Ortsteile. Bei Fahrten innerhalb der Freiburger Stadtgrenzen wird grundsätzlich das Taxameter eingeschaltet.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Unmittelbar nach Erreichen des Fahrtziels ist die Fahrt zu bezahlen. Sie haben die Möglichkeit, das Beförderungsentgelt entweder bar oder in rund der Hälfte der Taxen auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) zu begleichen.

Tipp: Fragen Sie besten bereits bei der Bestellung bzw. beim Einsteigen.

Müssen Taxifahrer*innen eine Quittung ausstellen?

Auf Nachfrage besteht die Pflicht, eine Quittung auszustellen. Darauf müssen Datum, Fahrtstrecke, Preis, Mehrwertsteuersatz, Name sowie Anschrift des Taxibetriebs vermerkt sein.

Kann ich auf Monatsrechnung fahren?

Vorausgesetzt, dass eine positive Bonitätsprüfung erfolgt ist, bieten viele Taxizentralen auch eine Zahlung per Rechnung an.

Woran kann ich ein Taxi identifizieren?

Jedes Taxi hat ein gelbes Schild mit der Taxinummer rechts unten in der Heckscheibe. Innerhalb des Taxis müssen Name und Anschrift des Betriebes gut sichtbar angebracht sein.

Was mache ich, wenn ich einen Wertgegenstand im Taxi verloren oder vergessen habe?

Die Taxizentralen haben eine Fundsachendatei. Es ist hilfreich, Angaben zu Datum und Uhrzeit sowie zu Fahrstrecke und Taxinummer (siehe dort) machen zu können.

Muss ich das erste Taxi in der Reihe nehmen, oder darf ich mir das schönste aussuchen?

Fahrgäste haben die freie Wahl des Taxis – Taxifahrer*innen haben auch dann die Beförderungspflicht.

Tipp: Bei der Bestellung nachfragen !

Nehmen Taxen Rollstuhlfahrer*innen mit ?

Es gibt in Freiburg einige Betriebe, die Rollstuhlfahrer*innen befördern können. Auf Vorbestellung können sogar Menschen im Rollstuhl sitzend befördert werden. Der amtliche Taxitarif sieht dafür die Tarifstufen III und IV vor.

Tipp: Bestellen rechtzeitig im Voraus ein entsprechendes Taxi.

Darf ich meinen Hund oder ein anderes Haustier mitnehmen?

Nur die Mitnahme von Blindenhunden ist Pflicht.

Tipp: Bei der Bestellung fragen !

Muss ich mich während der Fahrt anschnallen?

Selbstverständlich müssen sich alle Fahrgäste angurten – es gilt die StVO !

Sie haben Ihre Antwort nicht gefunden?
Dann stellen Sie Ihre Frage einfach mit untenstehendem Kontaktformular.

Der Amtliche Freiburger Taxitarif

Auszug aus der Verordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Freiburg im Breisgau (Taxentarif). Gültig ab 1. Mai 2023

Standardtaxi bis 4 Fahrgäste

Fahrpreis­­zusammensetzung

Tarifstufe I

(Tagtarif in Euro)

Tarifstufe II

(Nachttarif in Euro)

Grundpreis einschließlich der ersten Fortschalteinheit 5,00 EUR 6,50 EUR
Streckenpreis pro Kilometer bis zu 3 km 3,50 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 28,57 m)
4,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 25,00 m)
Streckenpreis ab 3 km für jeden weiteren Kilometer 2,50 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 40,00 m)
3,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 33,33 m)
Zeitpreis pro Stunde 50,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 7,20 Sek.)
50,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 7,20 Sek.)
Großraumtaxi ab 5 Fahrgästen
oder auf Anforderung

Fahrpreis­­zusammensetzung

Tarifstufe III

(Tagtarif in Euro)

Tarifstufe IV

(Nachttarif in Euro)

Grundpreis einschließlich der ersten Fortschalteinheit 10,00 EUR 13,00 EUR
Streckenpreis pro Kilometer bis zu 3 km 4,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 25,00 m)
5,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 20,00 m)
Streckenpreis ab 3 km für jeden weiteren Kilometer 3,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 33,33 m)
4,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 25,00 m)
Zeitpreis pro Stunde 50,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 7,20 Sek.)
50,00 EUR
(Fortschaltbetragsstufe:
0,10 EUR je 7,20 Sek.)
  • Der Tagtarif gilt werktags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Der Nachttarif gilt werktags in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
  • Auf die Beförderung von Rollstuhlfahrenden im Rollstuhl sitzend (nicht umsetzbar) in einem nach DIN 75078 geeigneten Spezialfahrzeug finden die Tarifstufen III bzw. IV Anwendung.
  • Die Schalteinheit (Fortschaltbetrag) beträgt 0,10 Euro. Der Fortschaltbetrag gibt an, um welchen Betrag sich der Preis auf dem Taxameter (Fahrpreisanzeiger) nach Zurücklegen einer bestimmten Teilstrecke bzw. nach Ablauf einer bestimmten Zeiteinheit erhöht.
  • Bei verkehrsbedingtem Langsamfahren oder Anhalten des Taxis schaltet das Taxameter automatisch vom Streckenpreis in den Zeitpreis. Die Fahrtgeschwindigkeit, bei der sich dieser Wechsel vollzieht (Umschaltgeschwindigkeit), berechnet sich dynamisch aus der Division des Zeitpreises durch den jeweils geltenden Streckenpreis.
  • Bei Fahrten innerhalb der Stadt Freiburg i. Br. ist die Anfahrt zum Bestellenden kostenfrei. Bei Fahrten, die westlich der Bundesautobahn 5 beginnen und enden, wird ein Zuschlag von 6,00 Euro erhoben.
  • Die festgesetzten Beförderungstarife dürfen nicht über- oder unterschritten werden und sind gleichmäßig anzuwenden. Weitere Zuschläge sind nicht zulässig und dürfen nicht erhoben werden.

Alle angebenen Fahrdienst-Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vollständige Tarifverordnung (Stand 01. Mai 2023) können Sie auch als PDF herunterladen.

Hier erreichen Sie uns ganz klassisch

Freiburger Taxi-Vereinigung e.V.
Rankackerweg 2
79114 Freiburg im Breisgau

Telefon: +49 (0)761 - 556 98 88
Telefax: +49 (0)761 - 556 98 90

E-Mail: sinfos@staxi-vereins.de

... oder schnell und unkompliziert per E-Mail

Datenschutz

5 + 10 =